Psychosoziale Beratung/ Begleitung im Strafprozess

Psychosoziale Beratung
In der Beratung klären wir zunächst das Anliegen der Klientin und geben Infos zu den Angeboten von Frauenhorizonte. Bei Bedarf beraten wir auch zu allgemeinen sozialrechtlichen und therapeutischen Fragen bzw. vermitteln ein Gespräch zu unserer Psychologin oder an eine andere entsprechende Beratungsstelle. Ein erstes Infogespräch kann hilfreich sein, um weitere Schritte einzuleiten oder auch im nachhinein Ereignisse besser einordnen zu können. Die Beratung ist vertrauensvoll, kostenlos und auf Wunsch auch anonym.

Was ist Psychosoziale Prozessbegleitung?

Psychosoziale Prozessbegleitung bietet Ihnen eine qualifizierte Betreuung und Unterstützung im gesamten Strafverfahren.

Steht ein gerichtliches Verfahren an oder überlegen Sie, ob Sie Anzeige erstatten wollen?

Falls Sie Begleitung durch erfahrene Fachfrauen wünschen, wenden Sie sich an uns. Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, Opfern und Zeuginnen von Straftaten im Bereich sexualisierter Gewalt Begleitung anzubieten.

Die Begleitung kann folgende Schritte umfassen: den Gang zu Vernehmungen bei der Polizei, die Begleitung zu ÄrztInnen, die Kontaktaufnahme und Begleitung zu AnwältInnen (Bereich Strafrecht) und alle weiteren Schritte, die mit dem gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang stehen wie z.B. die Besichtigung des Gerichtssaales und die Begleitung während der Aussage vor Gericht.

Die Begleitung von Mädchen und Frauen ist vertrauensvoll und kostenfrei.

Weitere Infos:

Ab Januar 2017 besteht auch in Baden Württemberg ein Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung.

Das 3. Opferrechtsreformgesetz führt im neuen § 406g der Strafprozessordnung die Psychosoziale Prozessbegleitung für besonders schutzbedürftige Verletzte schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten ein. Sie haben ab dem 1. Januar 2017 einen gesetzlichen Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung.

  • 406g StPO Psychosoziale Prozessbegleitung

    (1) Verletzte können sich des Beistands eines psychosozialen Prozessbegleiters bedienen. Dem psychosozialen Prozessbegleiter ist es gestattet, bei Vernehmungen des Verletzten und während der Hauptverhandlung gemeinsam mit dem Verletzten anwesend zu sein.